Medizinrecht
Geburtsschaden – Grober Behandlungsfehler einer Hebamme
Geburtsschaden – Grober Behandlungsfehler einer Hebamme
Geburtsschaden – Grober Behandlungsfehler einer Hebamme
Der gerichtlichen Auseinandersetzung ging voraus, dass die Kassenärztliche Vereinigung dem klagenden Arzt das Honorar um 10% aufgrund des ausbleibenden Nachweises zur verpflichtenden Fortbildung gekürzt hatte.