Die Diskussion zum Thema datenschutzrechtliche Zulässigkeit hat mit den Stellungnahmen der Bremer Datenschutzbehörde neuen Wind bekommen. Der Kernvorwurf, bei VoIP-Anschlüssen würden Pakete über „das Internet“ gehen und seien daher vergleichbar zu unverschlüsselten E-Mails, klingt zunächst schlüssig. Warum das aber nicht so einfach ist, hat RA Krone in einem Beitrag für die Juni-Ausgabe des Datenschutz-Berater herausgearbeitet.
Die von der Datenschutzbehörde kritisierte unverschlüsselte Übermittlung lässt sich mittels entsprechenden Einstellungen verhindern. Die Option „verschlüsselte Telefonie“ ist bei immer mehr Anbietern und Routern verfügbar. Verantwortliche sollten diese – sofern vorhanden – aktivieren.
Die Diskussion, ob Landesdatenschutzbehörden für Telekommunikation überhaupt zuständig sind ,wird sich auch durch die mit dem TTDSG und dem TKG-Entwurf anstehenden Veränderungen werden noch weiter verschärfen.
Das alles zeigt erneut, dass pauschale Aussagen – auch von einer Datenschutzbehörde – selten richtig sind.
Mit freundlicher Genehmigung des Datenschutzberaters: